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Abmahnung: Negele Zimmel Greuter Beller für Lfp (Anally Yours… – Love, Maya Hills)

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Aktuell verschickt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen im Auftrag der Lfp Video Group aus Beverly Hills. Es handelt sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung  an dem Werk „Anally Yours… – Love, Maya Hills“. Dem angeschriebenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, entweder selbst dieses Werk durch die Teilnahme an sogenannten Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzwerke) heruntergeladen und durch die verwendete Software bedingt auch zeitgleich hochgeladen oder zumindest seinen Anschluss dafür zur Verfügung gestellt zu haben. In dem Schreiben wird der Anschlussinhaber aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sowie eine Zahlung zu leisten.

Handeln Sie nicht überstürzt: Zahlen Sie keine noch so günstig erscheinenden Vergleichsbeträge und unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes. Nutzen Sie die Ihnen gesetzte Frist, sich durch einen Fachanwalt für Urheberrecht beraten zu lassen. Beachten Sie aber, dass mit Ablauf der in der Abmahnung angegebenen Frist auch weitaus teurere gerichtliche Schritte folgen können, wenn Sie nicht durch entsprechende Maßnahmen diesen vorbeugen. Eine optimale anwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen zeigen, dass durch die auf Ihren Einzelfall passende Strategie die Belastung durch mögliche Unterlassungserklärungen oder Kostenforderungen auf ein Minimum reduziert werden können. Selbst mit den Kosten für diese Beratung werden Sie bestimmt günstiger das Problem lösen als eingeschüchtert und vorschnell aufgrund der Worte der Abmahnung.

  • Zahlen Sie dem Gegner nichts unüberlegt.
  • Unterschreiben Sie nichts ohne Beratung.

Was kostet Sie meine Hilfe? Ich helfe Ihnen ohne Risiko weiter: Wenn Sie mir eine Abmahnung übersenden oder mich anrufen, wird Sie dieser Schritt noch keinen Cent an Anwaltsgebühren kosten. Ich bespreche mit Ihnen die Sache und zeige mögliche Lösungswege sowie die damit verbunden Kosten auf. Erst wenn Sie sich dann ausdrücklich für einen dieser Wege entscheiden, zahlen Sie die vereinbarte Vergütung. Und sollten Sie sich doch gegen mein Angebot entscheiden, sind Sie kein Risiko eingegangen. Hinweis: Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen Beratungshilfe. Beantragen Sie möglichst vorab bei Ihrem Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage der Einkommensnachweise (z.B. HartzIV-, BAFöG-, BAB-Bescheid)

Benötigen Sie meine anwaltliche Hilfe? Ich stehe Ihnen persönlich in Waltrop (bei Dortmund) oder bundesweit per Email oder Telefon zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie oben rechts oder unter e-law – Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht.

Rufen Sie uns an, 24h täglich:

0 23 09 – 60 69 -111

Gehen Sie kein Risiko ein: Das erste Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich!


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